E-Rechnung

Zwar sind KMU unterhalb eines Vorjahresumsatzes von 800.000 Euro derzeit noch von der Pflicht zur Erstellung von E-Rechnungen ausgenommen, nicht aber von der Pflicht zum Empfang und zur revisionsicheren Archivierung solcher Rechnungen.

„Durch das Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) werden mit Wirkung zum 1. Januar 2025 Kleinunternehmer künftig ausdrücklich von der Ausstellung von E-Rechnungen befreit. WICHTIG: Die Empfangspflicht für E-Rechnungen ab 1. Januar 2025 bleibt bestehen.“

„Was sich jedoch ändert ist der Vorrang der Papierrechnung, diesen nimmt nun die E-Rechnung ein, weshalb alle Unternehmen ab 1. Januar 2025 den Empfang, die Verarbeitung und die revisionssichere Archivierung der E-Rechnung sicherstellen müssen.“

(Quelle: Website der IHK Darmstadt)

Klartext:
Sie müssen E-Rechnungen annehmen.
E-Rechnungen stellen das Original dar.
E-Rechnungen haben Vorrang vor allen anderen Formaten und müssen revisionssicher archiviert werden.

Die Annahmepflicht führt zwangsläufig zur Verpflichtung, E-Rechnungen visualiseren zu können. Dazu sind verschiedene Apps verfügbar.

Die revisionssichere Archivierung einer als XML-Datei vorliegenden E-Rechnung kann nicht mehr wie bisher mit Bordmitteln des Betriebssystemes (Datei und Ordner) sichergestellt werden. Die Revisionssicherheit stellt höhere Anforderungen, die nur ein entsprechendes Dokumentenmanagementsystem (DMS) erfüllen kann. Für FileMaker-Anwender bietet es sich an, das Dokumentenmanagement ebenfalls mit FileMaker zu lösen bzw. in die bestehende FileMaker-Datenbank zu integrieren.

Dies ist keine juristische oder steuerliche Beratung. Konsultieren Sie dazu ggf. einen Spezialisten. Alle Angaben nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr.

20250104 TG

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