E-Rechnung

Zwar sind KMU unterhalb eines Vorjahresumsatzes von 800.000 Euro derzeit noch von der Pflicht zur Erstellung von E-Rechnungen ausgenommen, nicht aber von der Pflicht zum Empfang und zur revisionsicheren Archivierung solcher Rechnungen. „Durch das Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) werden mit Wirkung zum 1. Januar 2025 Kleinunternehmer künftig ausdrücklich von der Ausstellung von E-Rechnungen befreit. WICHTIG: … Weiterlesen